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Mautkosten



AUSWEITUNG DER LKW-MAUT AB DEM 01.10.2015

Die Bundesregierung hat am 5. November 2014 den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen. Dieser konkretisiert die geplanten Mautänderungen für den 1. Juli und den 1. Oktober 2015. Neben der Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes und der Absenkung auf Lkw ab 7,5 t zGG werden auch die Anzahl der Achsklassen geändert und – dadurch bedingt – die Mautsätze zum 1. Oktober 2015 neu berechnet.

Dies zwingt uns zum Handeln, denn nun sind auch die Fahrzeuge unseres hauseigenen Fuhrparks betroffen. Da durch die geplanten Änderungen massive Kosten auf uns zukommen, sehen wir uns gezwungen, die anfallenden Mautkosten anteilig an unsere Kunden weitergeben zu müssen, falls die Anlieferung über mautpflichtige Strassen erfolgt. Diese anteilige Mautkostenpauschale wird zusätzlich zu den bereits vereinbarten Logistikkosten erhoben.

Bei LKW-Belieferung kann eine Mautpauschale in Höhe von € 2,00 anfallen

Sie haben Fragen zu den anteiligen Mautkosten?

Rufen Sie uns doch einfach an. Gerne erörtern wir Ihnen die Einzelheiten der ab dem 01.10.2015 anfallenden anteiligen Mautkosten.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0951 – 944 22 -0 oder per Mail unter info@flach-gmbh.de